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Produkt zum Begriff Ehegatten:


  • Miete
    Miete

    Miete , Zum Werk Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet befindet sich das Mietrecht in einer ständigen Entwicklung. Dieser handliche gelbe Kommentar erläutert die für das Wohnungs- und Gewerbemietrecht relevanten Vorschriften in praxisorientierter Art und Weise und verhilft so zu einer schnellen und sachgerechten Problemlösung. Das Werk ist auch für andere Berufsgruppen aus dem Bereich des Wohnungswesens gut verständlich. Diese Auflage verarbeitet zahlreiche Entscheidungen des BGH zum Wohnungs- und Geschäftsraummietrecht vor, deren Kenntnis für den Richter und die Rechtsberater unerlässlich ist. Mittlerweile haben sich Rechtsprechung und Literatur deutlich weiterentwickelt, vor allem durch das MietRÄndG 2013, das MietNovG 2015 ("Mietpreisbremse"), das MietAnpG 2019 und das MsRG 2021. Vorteile auf einen Blick komprimierte Darstellung aller BGB-§§ zum MietR ausführliche Kommentierung der §§ 555a - 555f BGB zu Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Mieterhöhungen nach Modernisierung ausführliche Kommentierung der §§ 555d - 556g BGB über die Miethöhe bei Mietbeginn und die maximale Mieterhöhung bei angespannten Wohnungsmärkten durch Berücksichtigung der ortsüblichen Vergleichsmiete ("Mietpreisbremse" 2015) sowie der §§ 559c und 559d BGB zu vereinfachten Verfahren bei Mieterhöhungen im Zuge von Modernisierungsmaßnahmen (MietAnpG 2019) ausführliche Kommentierung der §§ 558c und 558d BGB zu Mietspiegeln (Mietspiegelreformgesetz - MsRG 2021) Zur Neuauflage hervorragendes Autorenteam, nun um 3 Autorinnen und Autoren erweitert bestechendes Preis-Leistungs-Verhältnis komprimierte Kompetenz in einem Band mit einem Fokus der Lesbarkeit auch für andere Berufsgruppen aus dem Bereich des Wohnungswesens Zielgruppe Für Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Verbands- und Wirtschaftsjuristinnen und -juristen und die Rechtsberaterinnen und Rechtsberater bei den Vermieter- und Mieterverbänden sowie Verwaltungsgesellschaften und alle mit dem Mietrecht befassten Personen, wie insbesondere Vermieterinnen und Vermieter, Mieterinnen und Mieter, Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer, Maklerinnen und Makler etc. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 119.00 € | Versand*: 0 €
  • Westner, Martina: Miete und Mieterhöhung
    Westner, Martina: Miete und Mieterhöhung

    Miete und Mieterhöhung , Für ein gutes Miteinander mit den Mietern ist es für Vermieter unerlässlich, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen. Die Autorinnen Martina Westner, Astrid Congiu-Wehle und Katharina Rößler sind Rechtsanwältinnen und Mietrechtsexpertinnen. Sie erklären Ihnen anhand zahlreicher Beispiele und Musterschreiben, wie Sie eine Mieterhöhung Schritt für Schritt rechtssicher durchführen. Sie erfahren, wie die zulässige Miete berechnet wird und welche Mieterhöhungsmöglichkeiten es gibt. Sie lernen die Voraussetzungen für die zahlreichen Ausnahmen von der Mietpreisbremse ebenso kennen wie die Voraussetzungen für eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Begriffe wie Kappungsgrenze oder qualifizierter Mietspiegel werden ausführlich dargestellt. So sind Sie auf der sicheren Seite und können teure Fehler vermeiden. Inhalte: Gestaltung und Änderung der Mietstruktur Übersichten nach Bunderländern sowie Städten und Gemeinden mit Mietpreisbremse Grenzen von  Staffelmieten Voraussetzungen der Indexvereinbarung im Wohnraummietvertrag Modernisierungsmieterhöhung: Ankündigung, Form und Frist, Härteeinwand, Kappungsgrenzen Anpassung der Betriebskosten Mieterhöhungen von Geschäftsräumen und Garagen Neu in der 3. Auflage: Aktuelles Gebäudeenergiegesetz Neues Telekommunikationsgesetz Verschärfung der Mietpreisbremse Modernisierungsmieterhöhung nach TKG- und GEG-Neuerungen Die digitale und kostenfreie Ergänzung zu Ihrem Buch auf myBook+: Zugriff auf ergänzende Materialien und Inhalte E-Book direkt online lesen im Browser Persönliche Fachbibliothek mit Ihren Büchern Jetzt nutzen auf mybookplus.de.     , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 34.99 € | Versand*: 0 €
  • Die Miete erhöhen: kurz&konkret!
    Die Miete erhöhen: kurz&konkret!

    Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis sind immer problematisch, weil der Mieter dann durch die neue Miete finanziell höher belastet wird als von ihm beim Beginn des Mietverhältnisses kalkuliert wurde. Andererseits hat der Vermieter ein Interesse daran, eine marktgerechte Miete für eine Wohnung zu erzielen. Vor allem dann, wenn die Miete nicht mehr der ortsüblichen Miete entspricht oder die Wohnung modernisiert wurde, stellt sich dem Vermieter die Frage, in welchem Umfang mit einer Mieterhöhung die Miete erhöht werden kann und welchen inhaltlichen und formellen Anforderungen die Mieterhöhungserklärung entsprechen muss. Mit einer allgemeinen Begründung wie »Die Kosten sind stark gestiegen« oder »Es sind viele Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten angefallen« kann eine Mieterhöhung vom Vermieter jedenfalls nicht vorgenommen werden. Eine Mieterhöhung im laufenden Mietverhältnis ist für den Vermieter vielmehr nur im Rahmen der im gesetzlichen Mietrecht vorgegebenen Möglichkeiten zulässig.

    Preis: 10.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Handbuch Psychotherapie-Antrag (Jungclaussen, Ingo)
    Handbuch Psychotherapie-Antrag (Jungclaussen, Ingo)

    Handbuch Psychotherapie-Antrag , Ihr Kompass durch den Theorie- und Antragsdschungel - erweitert und neu aufgelegt! Empfinden Sie das Verfassen von Antragsberichten oft auch als mühsame und zeitraubende Arbeit? Verlieren Sie sich manchmal im Dickicht der psychoanalytischen Theorien und Modelle? In der Neuauflage des Standardwerks bekommen Sie jetzt noch zielführender das gesamte Know-how, das Ihnen den Umgang mit dem Bericht an den Gutachter erheblich erleichtert. - Die psychogenetische Konflikttabelle als "Herzstück" des Buches bietet eine schnelle Navigationshilfe zur Konfliktdiagnostik, die optimal an die Anforderungen des Antragsberichts angepasst ist (Aspekt der psychogenetischen Rekonstruktion). - Psychodynamik-Leitfäden für alle Störungs-Ätiologien (Konflikt, Struktur, Trauma) geben Ihnen Orientierung und Struktur beim Verfassen der Psychodynamik, verbessern Ihr psychodynamisches diagnostisches Verständnis und optimieren Ihre Therapieplanung. - Mit zahlreichen Checklisten, Schritt-für-Schritt-Anleitungen, Biedermann-Cartoons, praxisnahen Beispielen und Hinweisen zu Fallstricken. Mit Hilfe der besonderen didaktischen Handschrift des Autors verstehen und integrieren Sie die verschiedensten Modelle und schärfen Ihren theoretischen Durchblick.   Neu in der 2. Auflage: - Ausführliche Darstellung aller Änderungen der reformierten Psychotherapie-Richtlinien auch bzgl. des veränderten Berichts an den Gutachter sowie hieran angepasste Berichts-Checklisten - Neuer Leitfaden für Traumafolgestörungen; überarbeiteter und illustrierter Psychodynamik- Leitfaden für Strukturstörungen - Neue Wissens-Checkfragen inklusive E-Learning-Vertiefung: "Frag-Freud" --Mehr Fallbeispiele und Fallstrick-Hinweise aus der Praxis sowie aktuelle Literatur-Tipps - Mehr zur Behandlungsplanung und Einordnung der OPD-2 - Bessere Orientierung im Buch durch Schnellübersichten und Farbregister , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 2., aktualisierte und erweiterte Aufl. 2018, Erscheinungsjahr: 20181126, Produktform: Kartoniert, Beilage: KART, Autoren: Jungclaussen, Ingo, Edition: REV, Auflage: 18002, Auflage/Ausgabe: 2., aktualisierte und erweiterte Aufl. 2018, Seitenzahl/Blattzahl: 553, Abbildungen: Ca. 384 Seiten, ca. 45 Abbildungen, ca. 8 Tabellen, ca. 27 Cartoons, kart., Keyword: Diagnose; KBV; Symptom; Balneotherapie; Mammakarzinom; Antibiotikatherapie; Elektrokonvulsionstherapie; COPD; Kardinalsymptom; Syndrome; Ganzheitsmedizin; Akupunkturpunkte; Diagnostik; Symptomatik; Geburtshilfe; Bewegungstherapie; KJP; Befundbericht; Heilpraktiker; Chemotherapie; Gutachterverfahren; Medikament; Medikamente; Moxibustion; Elektrokrampftherapie; Leitsymptom; Verlauf; Therapie; Psychiatrie; ICF; Beschäftigungstherapie; 3D-Sonografie; Physical Therapy; Phytotherapie; Gutachten; Kopfschmerz; Medizin; Behandlung; Dopplersonografie; Bädertherapie; Psychodynamisch; CHINESISCHE MEDIZIN; Färbung; allgemeine Themen, Fachschema: Psychotherapie - Psychotherapeut~Therapie / Psychotherapie~Psychologie~Innere Medizin~Medizin / Innere Medizin, Fachkategorie: Psychologie~Klinische und Innere Medizin, Warengruppe: HC/Angewandte Psychologie, Fachkategorie: Psychotherapie, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: SCHATTAUER, Verlag: SCHATTAUER, Verlag: Schattauer, Länge: 297, Breite: 207, Höhe: 43, Gewicht: 1758, Produktform: Klappenbroschur, Genre: Geisteswissenschaften/Kunst/Musik, Genre: Geisteswissenschaften/Kunst/Musik, Vorgänger EAN: 9783794528417, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0050, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 348615

    Preis: 76.00 € | Versand*: 0 €
  • Wann sind Ehegatten Beihilfeberechtigt?

    Ehegatten sind in der Regel beihilfeberechtigt, wenn sie selbst nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um ihre Gesundheitskosten zu decken. Dies gilt insbesondere, wenn sie nicht über eine eigene Krankenversicherung verfügen. Die genauen Voraussetzungen für die Beihilfeberechtigung können je nach Land oder Region unterschiedlich sein. In vielen Fällen müssen Ehegatten gemeinsam einen Antrag auf Beihilfe stellen und ihre finanzielle Situation offenlegen. Es ist wichtig, sich über die spezifischen Regelungen und Bedingungen für die Beihilfeberechtigung in der jeweiligen Region zu informieren.

  • Kann man den Ehegatten enterben?

    Kann man den Ehegatten enterben? Ja, grundsätzlich ist es möglich, den Ehegatten in einem Testament zu enterben. Allerdings muss dabei beachtet werden, dass der Ehegatte einen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch hat, der nicht vollständig ausgeschlossen werden kann. Dieser Pflichtteilsanspruch beträgt in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Es ist daher ratsam, sich vor einer Enterbung des Ehegatten rechtlich beraten zu lassen, um mögliche Konflikte und Streitigkeiten zu vermeiden. Letztendlich hängt die Durchsetzbarkeit einer Enterbung vom jeweiligen nationalen Erbrecht ab.

  • Können Ehegatten verschiedene Wohnsitze haben?

    Können Ehegatten verschiedene Wohnsitze haben? Ja, Ehegatten können durchaus verschiedene Wohnsitze haben. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Ehepartner aus beruflichen Gründen an verschiedenen Orten leben müssen. In solchen Fällen können sie ihren Hauptwohnsitz an unterschiedlichen Orten haben, solange sie weiterhin eine eheliche Beziehung führen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dies je nach den Gesetzen des jeweiligen Landes oder Bundeslandes unterschiedlich geregelt sein kann. In einigen Ländern kann dies Auswirkungen auf steuerliche Angelegenheiten oder das Sorgerecht für Kinder haben.

  • Was ist Einzelveranlagung von Ehegatten?

    Die Einzelveranlagung von Ehegatten ist ein steuerliches Verfahren, bei dem jeder Ehepartner seine eigenen Einkünfte und Ausgaben in der Steuererklärung angibt. Im Gegensatz zur Zusammenveranlagung, bei der beide Ehepartner gemeinsam veranlagt werden, werden bei der Einzelveranlagung die Einkünfte getrennt voneinander betrachtet. Dies kann in bestimmten Fällen vorteilhaft sein, wenn ein Ehepartner deutlich höhere Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen hat. Allerdings müssen beide Ehepartner die Einzelveranlagung beantragen und es gelten bestimmte Voraussetzungen, um von diesem Verfahren Gebrauch machen zu können. Es ist ratsam, sich vor der Entscheidung für die Einzelveranlagung von einem Steuerberater beraten zu lassen, um die individuellen steuerlichen Auswirkungen zu prüfen.

Ähnliche Suchbegriffe für Ehegatten:


  • Bau und Wohnung
    Bau und Wohnung

    Bau und Wohnung , Die 1927 anlässlich der Fertigstellung der Stuttgarter Weißenhofsiedlung vom Deutschen Werkbund herausgegebene Publikation "Bau und Wohnung" ist ein einzigartiges Dokument der deutschen Architektur- und Kulturgeschichte. Die Architekten, die in der Weißenhofsiedlung mit Bauten vertreten sind, erklären ihre Häuser in prägnanten Essays. In Kombination mit dem 1927 erstellten Fotomaterial ergibt sich ein lebendiges Bild der Siedlung. Auch gestalterisch ist die Publikation eine Besonderheit: Ihre Typographie stammt von Willi Baumeister (1889-1955), der 1927 als Professor für Typografie, Werbegrafik und Stoffdruck an die Städtische Kunstgewerbeschule (Städelschule) in Frankfurt am Main berufen wurde. , > , Auflage: Neuauflage, Erscheinungsjahr: 199205, Produktform: Leinen, Auflage/Ausgabe: Neuauflage. Faksimiledruck der im Jahr 1927 erschienenen Originalausgabe, Seitenzahl/Blattzahl: 152, Abbildungen: 232 Abbildungen, Fachschema: Architektur - Baukunst~Bau / Baukunst~Entwurf / Architektur~Bau / Wohnungsbau~Wohnungsbau - Wohnungsbaurecht, Thema: Entdecken, Warengruppe: HC/Architektur, Fachkategorie: Architektur, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Kraemer Karl GmbH + Co., Verlag: Kraemer Karl GmbH + Co., Verlag: Kr„mer, Karl, Verlag GmbH + Co. KG, Länge: 298, Breite: 214, Höhe: 18, Gewicht: 895, Produktform: Gebunden, Genre: Geisteswissenschaften/Kunst/Musik, Genre: Geisteswissenschaften/Kunst/Musik, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,

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    Colognecards Pop-Up Karte Der Antrag

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  • Was erben Ehegatten und Kinder?

    Was erben Ehegatten und Kinder? Ehegatten erben in der Regel die Hälfte des Nachlasses, während die andere Hälfte an die Kinder geht. Falls es keine Kinder gibt, erbt der Ehegatte den gesamten Nachlass. Es gibt jedoch auch gesetzliche Regelungen, die den Erbanspruch von Ehegatten und Kindern regeln. Es ist daher ratsam, ein Testament zu erstellen, um sicherzustellen, dass der Nachlass gemäß den eigenen Wünschen verteilt wird.

  • Sind Ehegatten von Beamten Beihilfeberechtigt?

    Sind Ehegatten von Beamten Beihilfeberechtigt? Ja, in der Regel sind Ehegatten von Beamten beihilfeberechtigt, sofern sie nicht selbst über eine eigene Krankenversicherung verfügen. Die Beihilfe dient dazu, einen Teil der Krankheitskosten zu decken, die nicht von der Krankenversicherung übernommen werden. Die genauen Regelungen können je nach Bundesland und Beamtenstatus variieren, daher ist es ratsam, sich bei der zuständigen Stelle oder dem Dienstherrn des Beamten zu informieren. In der Regel müssen Ehegatten einen Antrag auf Beihilfe stellen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um Leistungen in Anspruch nehmen zu können.

  • Wann ist Einzelveranlagung von Ehegatten günstiger?

    Die Einzelveranlagung von Ehegatten ist in der Regel günstiger, wenn ein Partner deutlich höhere Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen hat, die steuerlich absetzbar sind. Auch wenn ein Partner hohe Einkünfte hat und der andere geringe oder keine Einkünfte erzielt, kann die Einzelveranlagung vorteilhafter sein. Zudem kann die Einzelveranlagung sinnvoll sein, wenn einer der Partner selbstständig ist und Verluste aus seinem Gewerbebetrieb geltend machen möchte. In bestimmten Fällen kann auch die steuerliche Progression dazu führen, dass die Einzelveranlagung günstiger ist.

  • Was gehört zum voraus des Ehegatten?

    Was gehört zum voraus des Ehegatten? Das voraus des Ehegatten umfasst das Vermögen, das ein Ehepartner vor der Eheschließung besessen hat. Dazu gehören beispielsweise Ersparnisse, Immobilien, Wertpapiere oder auch Unternehmensanteile. Dieses Vermögen bleibt im Falle einer Scheidung grundsätzlich dem ursprünglichen Besitzer vorbehalten und fällt nicht automatisch in den Zugewinnausgleich. Es ist jedoch wichtig, dass das voraus des Ehegatten klar von gemeinsam erworbenem Vermögen getrennt gehalten wird, um Streitigkeiten im Falle einer Trennung zu vermeiden.

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